stern: Die besten Kanzleien – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (2020, 2021 und 2022)
FOCUS Top-Rechtsanwalt: Ralf Weinmann (Arbeitsrecht 2015-2023, Sozialrecht 2016-2018)
Ralf Weinmann
Barbara Götz
Peter Strahl
Aktuelles
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Frohes neues Jahr!
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir wollen an dieser Stelle uns bei unseren Mandantinnen und Mandanten, Leserinnen und Lesern dieses Blogs bedanken für das entgegenbrachte Vertrauen.
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Versetzung ist nicht gleich Versetzung!
Nach längerer Pause starten wir wieder in unseren Blog und schauen uns heute eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Versetzungsrecht an.
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Die „Krux“ mit der Amtspflicht des Betriebsrats
Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt ehrenamtlich. Sie sind Arbeitnehmer und Betriebsrat zugleich. Die Abgrenzung zwischen beiden Funktionen ist schwierig, wie auch die Praxis immer wieder zeigt. Bei einem Verstoß gegen Amtspflichten als Betriebsrat ist sowohl eine Abmahnung also auch jegliche Form der Kündigung unzulässig. Der Arbeitgeber kann beim Arbeitsgericht den Ausschluss des Mitglieds des Betriebsrats beantragen (§ 23 Abs. 1 BetrVG).
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Arbeitszeiterfassung neu gedacht – Elektronisch oder doch weiter mit Stift und Papier?
Ein weiterer Paukenschlag aus Erfurt, der vielleicht aber gar keiner ist, hat uns Ende letzten Jahres noch erreicht. Schon seit längerem wird in der Fachpresse über eine Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung diskutiert. Befeuert wurde die Diskussion durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der einer Verpflichtung der Arbeitgeber zur Etablierung eines „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung sah (EuGH v. 14.05.201, Az.: C-55/18). Unklar war, ob damit eine elektronische Erfassung gemeint ist.